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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrags- und Lieferbedingungen der SAMTEX TEXTIL -HANDELS-GMBH & Co. KG (SAMTEX GMBH & Co.KG)

  1. Gerichtsstand für alle Rechtsbeziehungen der SAMTEX-TEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG aus Lieferungs-, Lieferungszusatzverträgen und sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern ist Frankfurt a. Main. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt grundsätzlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist Frankfurt a. Main, Deutschland.

  2. Die Lieferung der Ware erfolgt ab inländischem Werk. Die Transportgefahr, die Versandkosten und die Verpackungskosten trägt der Käufer. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so steht dem Verkäufer nach seiner Wahl das Recht zu, nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen entweder eine Rückstandsrechnung anzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. a) Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware an Wiederverkäufer zu veräußern. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung hat er pro veräußertem Artikel eine Vertragsstrafe von Euro 1000,- zu bezahlen. b) Schaden, der aus irgendeinem Grunde vom Verkäufer zu ersetzen ist, wird auf den mittelbaren und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Entgangener Gewinn wird nicht ersetzt. c) Höhere Gewalt, Streik oder behördliche Maßnahmen berechtigen den Verkäufer, die Lieferungs- und Abnahmefristen ohne weiteres um die Dauer der Behinderung unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen zu verlängern.

  3. Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachfrist von längstens 18 Tagen in Lauf gesetzt. nach Ablauf dieser Nachlieferungsfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen als erfolgt, wenn nicht der Käufer innerhalb 14 Tagen verlangt, daß der Vertrag erfüllt wird. Teil-lieferungen sind mit befreiender Wirkung zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Jede Teillieferung gilt als selbständiger Auftrag und wird gesondert abgerechnet. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.

  4. Reklamationen sind durch den Käufer innerhalb von spätestens einer Woche ab Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln ist die Mängelanzeige ebenfalls binnen einer Woche ab Bekanntwerden des Mangels schriftlich anzuzeigen. Für Kaufleute wird ausdrücklich auf § 377 HGB Bezug genommen. Handelsübliche oder geringe, technisch unvermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Ausrüstung, Paßform oder Designs sowie geringe modische Veränderungen können nicht beanstandet werden. Rücksendungen werden nur nach schriftlicher Ankündigung und schriftlicher Erteilung der Zustimmung zur Rücksendung entgegengenommen. Die Annahme von Rücksendungen ohne Zustimmung des Verkäufers wird verweigert. Sollten einem Käufer ausnahmsweise aus Kulanzgründen eingesandte Retouren gutgeschrieben werden, erfolgt die Gutschrift unter Abzug eines pauschalen Bearbeitungskostenzuschusses von 20% des Rechnungswertes. Bei berechtigten Reklamationen hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 30 Tagen nach Rückempfang der Ware. Der Verkäufer haftet dem Käufer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mangelbeseitigungs- und Schadenersatzansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer verjähren in 12 Monaten ab Gefahrenübergang.

  5. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware ausgestellt. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern keine andere Währung vereinbart ist, und sind freibleibend. Eine angemessene Preiserhöhung ist berechtigt, wenn nach Vertragsabschluß Änderungen hinsichtlich der Rohmaterialien und Hilfsstoffpreise, der Löhne, Gehälter, Frachten, öffentliche Abgaben oder sonstige für die Kalkulation maßgebender Umstände eintreten (z. B. Währungsporitätsänderungen), Rechnungen sind zahlbar: a) innerhalb von 10 Tagen vom Tag der Ausstellung der Rechnung an mit 4% Skonto. b) vom 11. bis 30. Tag vom Tage der Ausstellung der Rechnung an netto. Unsere Vertreter und Handlungsgehilfen sind nicht zum Inkasso bevollrnächtigt. Vom Tage der Fälligkeit der Rechnung an werden Verzugszinsen, ohne daß es einer vorherigen Mahnung bedarf, berechnet, die üblicherweise für Bankkredite (Überziehungskredite) berechnet werden, mindestens jedoch in Höhe von 8% über den jeweils gültigen europäischen Zentral-Bankdiskontsatz. Vor Erfüllung sämtlicher Ansprüche der SAMTEX-TEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG gegenüber dem Käufer ist die SAMTEX-TEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Nichterfüllung der Ansprüche der SAMTEX-TEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG, insbesondere Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungender SAMTEX-TEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige verzinsbare Fälligkeit (siehe oben) aller Forderungen der SAMTEX-TEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG, ungeachtet sämtlicher anderer Umstände zur Folge. Solche liegen insbesondere dann vor, wenn die SAMTEX-TEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG hinsichtlich der abzuschließenden Verträge eine Kreditversicherung abgeschlossen hat und der jeweilige Kreditversicherer der SAMTEX-TEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG das Versicherungsrisiko oder teilweise nicht annimmt oder aufgibt, sowie dann, wenn Wechsel- und Scheckproteste bekannt werden, und zwar werden dann auch solche Forderungen der SAMTEXTEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG sofort fällig, sowie sie noch durch laufende Wechsel belegt sind oder durch irgendwelche Vereinbarungen gestundet wurden. In diesen Fällen ist die SAMTEX-TEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG berechtigt, fällige Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung noch ihrer Wahl auszuführen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Das Recht auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände auf Kosten des Käufers bleibt davon unberührt.
    Für jede Mahnung nach Fälligkeit der Ansprüche der SAMTEX-TEXTIL-HANDELSGmbH & Co. KG berechnet diese Euro 10,- nebst gesetzlicher Steuer, jedoch insgesamt nicht mehr als Euro 30,- als pauschalierten Mahnkostenersatz, zzgl. Mehrwertsteuer. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zzgl. der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten, insbesondere der Rechtsverfolgung, verwendet. Die Aufrechnung mit nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen und die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge sind unzulässig.

  6. a) Sämtliche von der SAMTEX-TEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG gelieferten Waren bleiben bis zum gesamten Kostenausgleich – das heißt sämtlicher unter Eigentumsvorbehalt bewirkten Lieferungen der SAMTEX-TEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG deren Eigentum. Bei Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Wechselverfahren und im Scheck-Wechsel-Verfahren bleibt der Eigentumsvorbehalt aufrechterhalten, bis die von dem Verkäufer mit der Wechselausstellung übernommene Verbindlichkeit durch Wechseleinlösung erloschen ist. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer auf Wunsch berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen gegen Gewährung einer angemessenen Gutschrift auf die Rechnung. Darin liegt jedoch grundsätzlich nicht die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag, es sei denn, die Rückabwicklung wird zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart. Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern. b) Für den Fall der Weiterveräusserung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenständen tritt der Käufer schon jetzt die ihm daraus entstehenden Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten an die SAMTEX-TEXTIL-HANDELSGmbH & Co. KG ab. Er bevollmächtigt die SAMTEX-TEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG unter Befreiung von der Beschränkung des § 181 BGB dahingehend, daß die SAMTEX-TEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG berechtigt ist, die Abtretung dem Erwerber anzuzeigen, und der Käufer verpflichtet sich, die zur Geltendmachung der abgetretenen Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Insoweit werden hier folgende als maßgebende, wie im Verhältnis zwischen dem Kommissionär (Käufer) und Kommitant (SAMTEX-TEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG) Vorschriften vereinbart: §§ 383, 384, 385, 386, 387, 388 1, 389 nur bzgl. §§ 373 1, 390, 392, 393 Abs. 1 und 2, 394 Abs. ll Alternative und Abs. 2 Satz 11 HGB. c) Die Kosten der Durchsetzung der abgetretenen Ansprüche gehen in vollem Umfang zu Lasten des Käufers. Weitergehende Verfügungen über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände. wie Verpfändung. Sicherungsübereignungen oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung, sind nicht gestattet. Von bevorstehender und vom Vollzug einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte der SAMTEX-TEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG durch Dritte hat der Käufer die SAMTEX-TEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG unverzüglich zu unterrichten. Die von der SAMTEX-TEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG aufzuwendenden sämtlichen Kosten zur Durchsetzung ihrer Eigentumsvorbehalts und Folgerechte trägt der Käufer.

  7. Unbeschadet des Kostenerstattungsumfangs in Rechtsstreitigkeiten trägt der Käufer auch die Rechtsverfolgungskosten, die aus Anlaß der Inanspruchnahme eines in dem Landesgerichtsbezirk des Sitzes der SAMTEX-TEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG domizierenden Anwalts, sowie dieser von der SAMTEX-TEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG eingeschaltet wurde, entstehen.

  8. a) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers (Einkaufs, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen) haben keine Gültigkeit. b) Das Rechtsverhältnis unterliegt für beide Vertragsparteien ausschließlich dem deutschen Recht. Dies gilt auch für die zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsmittel. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf von beweglichen Sachen und über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ebenso wie das Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf ausgeschlossen. c) Der Verkäufer ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. d) Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund rechtsunwirksam sein, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

  9. Soweit in den vorstehenden Bedingungen nichts Abweichendes enthalten ist, gelten die Einheitsbedingungen der Bekleidungsindustrie in der jeweils gültigen Fassung.

  10. Die SAMTEX-TEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG verkauft nur zu vorgenannten Bedingungen. Der Käufer erkennt sie auch für nachfolgende Lieferungen an, selbst dann, wenn seine eigenen Geschäftsbedingungen anders lauten. Abweichungen von den Bedingungen der SAMTEX-TEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG müssen schriftlich vereinbart sein und sind nur dann wirksam, wenn sie die Unterschritt der persönlich haftenden Gesellschafter tragen. Schweigen auf der SAMTEX-TEXTILHANDELS-GmbH & Co. KG mitgeteilte anderslautende Bedingungen des Käufers oder auf Einheitsbedingungen kann nicht als Anerkennung dieser Bedingungen ausgelegt werden, insbesondere ist ein Schweigen auf Auftragsbestätigung mit widersprechendem Inhalt nicht als Einverständnis anzusehen. Jede in einer Auftragsbestätigung des Käufers enthaltende Abweichung von den Bedingungender SAMTEX-TEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG wird von ihr als Ablehnung des Auftrages gewertet. Nimmt der Kunde dennoch Lieferungen der SAMTEX-TEXTIL-HANDELS-GmbH & Co. KG an, gilt dies unwiderleglich als Einverständnis mit den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der SAMTEX-TEXTIL-HANDELS GmbH & Co. KG, so daß ausschließlich deren Bedingungen als vereinbart gelten.